Grundsteuerreform – Ein Thema bewegt!
Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: Demnach ist, beziehungsweise war, die bisherige Einheitsbewertung nicht verfassungskonform und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Das Gesetz zur (Neu-)Regelung einer Landesgrundsteuer (Landesgrundsteuergesetz) wurde am 4. November vom Landtag Baden-Württemberg beschlossen. Die neue Grundsteuer-Berechnung soll ab 2025 gelten. Die Neuberechnung der Grundsteuer ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Baden-Württemberg hat sich für ein Bodenwertmodell entschieden.Vorteil eines Bodenwertmodells ist es, dass neu geschaffener Wohnraum keine höhere Besteuerung auslöst. Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer werden letztlich die Hebesätze sein, welche von den Städten und Gemeinden festgesetzt werden.
Die gesetzlichen Grundlagen und deren Umsetzung wird der CDU-Landtagsabgeordnete und Finanzexperte Tobias Wald in einem Vortrag am 01. August 2023 um 18:00 Uhr in einem öffentlichen Vortag im Kurhaus Bad Krozingen erläutern. Wald ist in der CDU-Landtagsfraktion Vorsitzender des Arbeitskreises Finanzen und ist Mitglied im Ausschuss des Landtags für Finanzen.
Wald folgt einer Einladung des CDU-Kreisverbands Breisgau-Hochschwarzwald in Verbindung mit dem CDU-Stadtverband Bad Krozingen.
Wolfgang Mieske
Pressereferent CDU Kreisverband Breisgau-Hochschwarzwald