Aktuell wurde das Soforthilfe Programm an zwei wesentlichen Punkten geändert:
- die Soforthilfen werden auf die landwirtschaftlichen Betriebe ausgeweitet
- die Soforthilfe-Kriterien sind dahingehend verändert, dass das Privatvermögen nicht herangezogen wird
- Steuerliche Erleichterungen können anhand der beigefügten Grafiken nachvollzogen werden
Mit Blick auf die Soforthilfe haben wir von der Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut folgende Information:
Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren.
Die jetzt vorliegende Vorgehensweise ist bundeseinheitlich. Durch eine gemeinsame Definition des Begriffs der „existenziellen Notlage“ wurde erreicht, dass: sonstige liquide Mittel müssen grundsätzlich nicht eingesetzt werden, um von der Soforthilfe des Landes zu profitieren.
Konkret muss der Antragsteller versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen. Dies liegt dann vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen) zu zahlen (Liquiditätsengpass).
Dies gilt rückwirkend für alle Anträge seit dem Start der Soforthilfe.
Anträge, die bereits in den letzten Tagen eingereicht worden seien, werden allein an diesem Maßstab beurteilt, Angaben werden nur auf dieser Grundlage überprüft.
Weiterhin wollen wir darauf hinweisen, dass es in den folgenden Wochen weitere Modifizierungen geben wird, um weitere Unklarheiten und Unschärfen in der kommenden Phase beseitigen zu können.
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/erleichterungen-bei-foerderbedingungen-fuer-hilfsprogramm-fuer-baden-wuerttembergische-wirtschaft-1/
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/landwirtschaftsminister-und-wirtschaftsministerin-machen-weg-zur-sicherung-der-liquiditaet-fuer-alle-m/