Berufliche Schulen – CDU-Stadtverband unterstützt Klage des Kreises
Eigentlich war alles klar. Der Kreistag des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald hatte im Dezember 2013 einstimmig beschlossen, die beruflichen Schulen einer Profilierung zu unterziehen, bei der ein Teilbereich der kaufmännischen Schulen mit der Ausrichtung für Heil- und Pflegeberufe von Müllheim nach Bad Krozingen verlegt werden sollte. Hierzu sollte in Bad Krozingen ein neues Schulgebäude errichtet werden. Ziel des Kreistags war es, ein neues und erweitertes Angebot im Bereich der Gesundheitsberufe zu ermöglichen, zumal am Standort Bad Krozingen mit den vorhandenen Kliniken und medizinischen Einrichtungen ideale Voraussetzungen gegeben sind.
Weitere Gründe für eine Verlegung waren die fehlenden räumlichen Erweiterungsmöglichkeiten der beruflichen Schulen in Müllheim und die zentrale verkehrstechnische Anbindung am Standort Bad Krozingen. Entgegen der Entscheidung und den Planungsabsichten des Kreises, lehnte das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport das Begehren jedoch ab. Begründet wird die Ablehnung damit, dass am Standort Müllheim jetzt doch Erweiterungsmöglichkeiten bestünden und das mit dem Fortschreiten des demografischen Wandels mit sinkenden Schülerzahlen zu rechnen sei. Ferner wird auf das berufliche Schulangebot im Landkreis verwiesen, welches auch eine zumutbare Erreichbarkeit der Standorte für alle Schülerinnen und Schüler beinhalte. Auch würde ein neuer Schulstandort zu einem zusätzlichen Ressourcenbedarf führen, der zu Lasten der bestehenden Schulen ausfallen würde. „Das notwendige öffentliche Bedürfnis zur Einrichtung eines neuen Standorts einer beruflichen Schule in Bad Krozingen besteht nicht“, so das Ministerium. Der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Patrick Rapp hatte unmittelbar nach der Bekanntgabe die Entscheidung des Ministeriums als nicht nachvollziehbar und strukturpolitisch falsch bezeichnet. Ziel sei keineswegs den Standort Müllheim zu schwächen. Es gehe ausschließlich um eine Stärkung der Schulstandorte Müllheim und Bad Krozingen und die entsprechende Profilierung der Ausbildungsgänge an den jeweiligen Standorten, so Rapp. Mit dem Kreistagsvotum vom 21. Juli 2014, die Ablehnung der Planungen nicht zu akzeptieren und gegen die Entscheidung des Kultusministeriums beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Klage einzureichen, erfährt der „Schulstreit“ eine neue Dimension. Der Vorsitzende des CDU-Stadtverbands, Wolfgang Mudrack, bekräftigte daher die uneingeschränkte Unterstützung der Kreistagsentscheidung in dieser nicht gerade einfachen Angelegenheit.